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Gottvertrauen in die Beschlussvorschläge

Heute soll der Rat der Gemeinde Schlangen über die Änderung des Flächennutzungsplans und die damit verbundene Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft entscheiden. Dabei sollen auch Beschlüsse gefasst werden, die nicht nur haarsträubend, sondern auch gefährlich sind. Gut versteckt in den mehr als 633 Seiten finden sich insgesamt 14 Beschlussvorschläge, die es zum Teil in sich haben. Leider ist das ganze Abstimmungsverfahren, unterteilt in Beschlüsse zu a), b) und c) sehr undurchsichtig und einige Ratsmitglieder bestätigten auf Nachfrage, dass ihnen die 14 Beschlussvorschläge zu a) z.T. nicht bekannt sind, oder zumindest nicht darüber beraten wurde.

So soll bspw. beschlossen werden:

zu 12) Infraschall

Beschlussvorschlag:
Die von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschallpegel liegen in den vorgesehenen Abständen zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen und nach heutigem Stand der Wissenschaft haben Windkraftanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen.

Kann ich als Ratsmitglied hierzu mit gutem Gewissen meine Hand heben? Mittlerweile gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die genau das Gegenteil belegen. Dazu kommt der Fakt, dass zwar die Abstände zur Wohnbebauung auf Schlänger Gebiet eingehalten werden, aber der Wert von 1000 Metern Abstand zur Wohnbebauung, bezogen auf Bad Lippspringer Häuser deutlich unterschritten wird. Hier müsste doch zumindest nachgearbeitet werden. Aber wen interessieren schon die Nachbarn, denkt sich vielleicht so mancher… Das ist wie mit den maroden Atomkraftwerken an der deutsch-belgischen Grenze. Hauptsache die vorherrschende Windrichtung stimmt.

Um den Beschlussvorlagen entsprechen zu können wird den Ratsmitgliedern einiges an Expertise in verschiedensten Fachbereichen abverlangt. Wer der Beschlussvorlage zustimmt gibt dem Bürger klare Statements mit auf den Weg, an denen man sich in Zukunft wird messen lassen müssen:

1. Es wird für Immobilien und Grundstücke keinen Wertverlust geben
2. Das Landschaftsbild wird nicht verunstaltet, Naherholung und Tourismus nicht beeinflusst
3. Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung wird es nicht geben
4. Ziele des Natur- und Artenschutz „vertragen“ sich mit den Planungen
5. Der Schattenwurf wird „vermindert“ (ob er ein Problem darstellt, wird nicht gesagt)

Sehr schwammig die Beschlussvorlage zum Immisionsschutz. Dort wird keine Aussage getroffen, ob man nun mit Beeinträchtigungen durch Lärm rechnen muss. Aber: Wer in der Lage ist, eine klare Aussage zu den Folgen des Infraschalls zu machen, müsste auch in der Lage sein, zu diesem Thema eine klare Aussage zu treffen. Man kann nur vermuten, dass hier bewusst eine Beeinträchtigung durch Lärm verschwiegen wird.

Man darf heute Abend gespannt sein, wie die Ratsmitglieder entscheiden. Aufgrund des Umfangs an Informationen, der Kürze der Zeit zur Durchsicht und Beratung sowie insbesondere aufgrund der nicht belegbaren waghalsigen Hypothesen in den Beschlussvorschlägen, könnte ich diesem Beschlussvorschlag niemals folgen.

Zusammenfassend wird mit den Beschlussvorschlägen zu a) beschlossen, dass man den mehr als 400 Stellungnahmen aus der Bevölkerung nicht folgt. Punkt.

Hier noch alle Beschlussvorschläge zu a) im Wortlaut:

zu 1) Immisionsschutz

Beschlussvorschlag:
Es wird eine Erhöhung des Vorsorgeabstandes zu Wohnbauflächen sowie Gemeinbedarfsflächen mit lärmsensibler Zweckbestimmung von 500 auf 1.000 m vorgesehen.

zu 2) Abstände

Beschlussvorschlag:
Es wird eine Erhöhung des Vorsorgeabstandes zu Wohnbauflächen sowie Gemeinbedarfsflächen mit lärmsensibler Zweckbestimmung von 500 auf 1.000 m vorgesehen.

zu 3) Optisch bedrängende Wirkung

Der Abstand zu den Wohnstellen im Außenbereich bleibt bei den in der Potenzialflächenanalyse zu Grunde gelegten 300 m. Im Falle einer Wohnstelle im Außenbereich im Abstand von 300 – 450 m von einer dargestellten Zone wird eine Einzelfallanalyse auf der nachgelagerten Ebene des Genehmigungsverfahrens für die potenziellen Windkraftanlagen durchgeführt.

zu 4) Wertverlust Immobilien / Grundstücke

Beschlussvorschlag:
In der vor dem Hintergrund der durch die Vergrößerung der Abstände von den Wohnsiedlungsbereichen /-flächen auf 1.000 m konkretisierten Kulisse wird ein befürchteter Wertverlust von Immobilien / Grundstücken nicht mehr erwartet.

zu 5) Landschafts- und Ortsbild & 13) Naherholung, Tourismus

Beschlussvorschlag:
Die als besonders empfindlich herauszustellenden Kammlagen und Bereiche der Fürstenallee werden von einer Zonendarstellung freigehalten. Vor dem Hintergrund der durch die Vergrößerung der Abstände von den Wohnsiedlungsbereichen /-flächen auf 1.000 m konkretisierten Kulisse werden die befürchteten Wirkungen auf das Landschaftsbild und die Naherholung nicht mehr in einer grob verunstaltenden und ästhetischer Hinsicht unangemessenen Weise erwartet.

zu 6) Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete

Beschlussvorschlag:
Die vorgetragenen Belange des Schutzes des Grundwassers werden auf die nachgelagerte Ebene des Genehmigungsverfahrens für die Windkraftanlagen abgeschichtet.

zu 7) Tier-/Artenschutz

Beschlussvorschlag:
Die vorgetragenen Belange des Artenschutzes können durch Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des §44 BNatSchG Verbotstatbestände im Einzelfall nur durch geeignete Maßnahmen lösbar wie Temporäre Abschaltungen, Schaffung von Ablenkungs-Nahrungshabitaten oder passive Umsiedlung durch Habitatoptimierung. Sie werden abschließende auf der nachgelagerte Ebene des Genehmigungsverfahrens für die Windkraftanlagen geregelt.

zu 10) Höhenentwicklung / Höhenbegrenzung

Beschlussvorschlag:
In der so nun konkretisierten, reduzierten Flächenkulisse möglicher Zonen lässt sich kein städtebaulicher Maßstab definieren und begründen der eine Höhenbegrenzung auf ein bestimmtes Maß nahelegt.

zu 11) & 17) Allgemeine Aspekte Energiewende, Flächen für Windenergie

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schlangen verfolgt weiterhin die Konzentrationszonenplanung für Windenergie mit dem Ziel der räumlichen Steuerung der Errichtungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen. Den befürchteten Auswirkungen auf die allgemeine Siedlungs- und Gemeindeentwicklung wird insbesondere vor dem Hintergrund der nun konkretisierten, reduzierten Flächenkulisse nicht gefolgt.

zu 12) Infraschall

Beschlussvorschlag:
Die von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschallpegel liegen in den vorgesehenen Abständen zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen und nach heutigem Stand der Wissenschaft haben Windkraftanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen.

zu 14) Naturschutz

Beschlussvorschlag:
Die gewählten Mindestabstände zu Naturschutzgebieten, FaunaFloraHabitat- und Vogelschutz-Gebieten mit Schutzziel „windkraftempfindliche“ Arten (300 m) und die Vergrößerung des Vorsorgeabstandes zu Wohnbauflächen sowie Gemeinbedarfsflächen mit lärmsensibler Zweckbestimmung sowie die Vergrößerung zum VSG „Senne mit Teutoburger Wald“ auf mind. 1.500 m gewähren eine Verträglichkeit mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes der jeweiligen Schutzgebiete.

zu 15) Schattenwurf

Beschlussvorschlag:
Mit der Vergrößerung der Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen und Gemeinbedarfsflächen mit lärmsensibler Zweckbestimmung können Schattenwurfimmissionen vermindert werden. Die einzuhaltenden Richtwerte können auf der nachgelagerten Ebene des Genehmigungsverfahrens durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden.

zu 16) Verkleinerung der Suchräume

Beschlussvorschlag:
Mit den vergrößerten Vorsorgeabständen und der sich konkretisierten, reduzierten Flächenkulisse wird die angeregte bzw. geforderte Verkleinerung der Flächenkulisse gefolgt. Die verbleibende „Restfläche“ 1.1 im Suchraum 1 wird aufgrund der ungeeigneten Flächengeometrie für die Errichtung einer einzelnen Windkraftanlage und der damit fehlenden „Konzentrationswirkung“ nicht mehr weiter verfolgt.

zu 18) Modellflugplatz

Beschlussvorschlag:
Um den Modellflugplatz wird ein Vorsorgeabstand von 500 m freigehalten. Der Bereich der Einzelfallprüfung auf eine vorliegende Gefährdung (300 m – 500 m) wird nicht als Zone dargestellt, um den uneingeschränkten Betrieb des Flugplatzes und die damit verbundenen Vereinsaktivitäten sicher zu stellen.

Weiteres:

Beschlussvorschlag:
Die so vorgenommene Prüfung des „substanziell Raum“ belassen in der Gemeinde Schlangen wird Bestandteil der Begründung.

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