Beim Thema Windkraft sträuben sich einem im Vorfeld der kommenden Ausschusssitzung für Gemeindeentwicklung und Umwelt (11.09.18) alle Nackenhaare…
Mit einem Geniestreich (anders kann man es nicht ausdrücken) ist es Planern, Verwaltung und Befürwortern nach jetzigem Stand wohl gelungen, die Fläche für Konzentrationszonen wahrhaftig weiter zu vergrößern. Trotz aller Proteste der Bürgerinnen und Bürger sowie dem Wunsch von CDU, Grünen und BfS/FDP die Zonen zu verkleinern.
„Der Rat war in diesem Punkt dem Vorschlag der CDU gefolgt, die im Dezember 2017 eine erneute Überarbeitung des Plans beantragt hatte. Hierbei sollten die Bedenken der Bürger stärker berücksichtigt werden. Ziel der erneuten Überarbeitung war damals, die Fläche der Konzentrationszonen weiter zu verringern.“
Die jetzige Vergrößerung der Fläche, dabei das berufen auf Rechtsprechungen, von denen niemand weiss, ob diese im Schlänger Fall zutreffend sind, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (will man den Bürger mürbe machen?) muss doch eigentlich – gerade bei der CDU, die sich damals weit aus dem Fenster gelehnt hat – zu einem Aufschrei des Entsetzens führen! Es wäre für mich unfassbar, wenn das so durchgeht.
Irritierend die Argumentation des Bürgermeisters:
„Ulrich Knorr teilt in der Ausschussvorlage mit, dass die jetzt vorgeschlagenen Konzentrationszonen I bis V der Windenergie »substanziellen Raum« belassen vor dem Hintergrund der natur- und siedlungsräumlichen Besonderheiten der Gemeinde“.
Denn es sind ja gerade die aussergewöhnlichen natur- und siedlungsräumlichen Umstände, die im Falle der Gemeinde Schlangen das entscheidende Argument für die massive Reduzierung der auszuweisenden Fläche unterhalb des üblichen „substanziellen Raum belassen“ Wertes liefern.
Wer, wie der Bürgermeister auch, feststellt, dass in der Gemeinde Schlangen besondere Gegebenheiten vorliegen (Details kann man hier nachlesen) muss konsequenter Weise darauf bestehen, dass mindestens die Zonen III und IV aus der Planung genommen werden müssen und wahrscheinlich auch die Zonen I und II argumentativ zu entfernen wären.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wo kein Wille ist wird der Bürgerwille übergangen.