Erneute Stellungnahme zur Windkraft

Noch bis zum 23. Juni können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schlangen ihre Stellungnahme im aktuellen Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bauamt (Kirchplatz 6.) abgeben. Da durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet massive Beeinträchtigung auf die Lebensqualität zu erwarten sind, sollten möglichst viele Bürger, die ihre Besorgnis zum Ausdruck bringen wollen, eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die Bürgerinitiative Schlänger Aktiv bietet dazu auf ihrer Homepage auch Formulierungshilfen und Beispiele an. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass spätere juristische Schritte nur möglich sind, wenn man eine Stellungnahme abgegeben hat.

Hier nun meine Stellungnahme:

An
Gemeinde Schlangen
Bauamt
Kirchplatz 6
33189 Schlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich aus folgenden Gründen gegen die 14. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Schlangen Widerspruch ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aktuellem Sachstand sollen 151,2 ha des Gemeindegebiets als Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Diese Fläche verteilt sich auf 5 Zonen (I.-V.). Diese Zonen befinden sich ausschliesslich, bezogen auf Naturhaushalt, Landschaftsästhetik, Naherholung, Fremdenverkehr und Biodiversität, in hochwertigen Landschaftsabschnitten, die für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Schlangen von enormer Bedeutung sind. Als stetig wachsender Wohnort im „Speckgürtel“ von Paderborn, Detmold und Bielefeld, als „Tor zum Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge“, als „Tor zum zukünftigen Nationalpark Senne“, im Herzen der Gesundheits- und Bäderregion OWL und mit Bezug auf die, die Region kennzeichnende, Artenvielfalt, sind durch die Errichtung von Windkraftanlagen massive Einschnitte zu erwarten, die gänzliche Entwicklungspotentiale der Gemeinde Schlangen nachhaltig zerstören werden. Um dem dramatischen Verlust an Arten (vgl. LANUV NRW 2016) entgegenzuwirken und um zu verhindern, dass die Gemeinde Schlangen schon innerhalb weniger Jahre, durch den Verlust an Lebensqualität und aufgrund des demographischen Wandels zu einer Geisterstadt verkommt, ist dringend von der Errichtung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet abzuraten.

Die Gründe für die weitere Reduzierung der in der Diskussion stehenden Vorrangflächen, bis hin zum Verzicht der Ausweisung dieser Flächen, liegen auf der Hand und sind aufgrund der Sonderstellung der Gemeinde Schlangen im landschaftlichen Ensemble schwerwiegend. Darüber hinaus weisen die Unterlagen (Gutachten, Untersuchungen, Empfehlungen, etc.), die im Rahmen des Verfahrens erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, an vielen Stellen Widersprüche und Fehler auf. Bei der folgenden Darstellungen von Gründen, die diesen Widerspruch gegen die 14. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Schlangen begründen, bitte ich um eine schriftliche und detaillierte Stellungnahme zu den aufgeführten Punkte. Dies erscheint Notwendig, da die Bewertung bzw. Abwägung der von mir am 07.06.2015 schriftlich eingereichten Stellungnahme aus den veröffentlichten Dokumenten nicht oder nur unzureichend zu erkennen ist. Es scheint, dass einige wichtige Aspekte hierbei nicht berücksichtigt wurden.

  1. Die empfohlenen 151,2 ha sind meiner Einschätzung nach entschieden zu groß und lassen sich mit keiner gültigen Rechtssprechung begründen. Es gibt nirgends Hinweise in der Rechtssprechung, dass „substantieller Raum“ sich an einer bestimmten Prozentzahl, so wie es fälschlicherweise immer wieder im Rahmen des Verfahrens vorgetragen wird, messen lassen muss.
  2. Bei der Fläche von 151,2 ha ist grundsätzlich mit einer Anzahl von 15 bis 20 Windkraftanlagen zu rechnen. Dies widerspricht deutlich den Aussagen der Verwaltung, die von einer zu erwartenden Anzahl von einer „Handvoll“ Windkraftanlagen spricht. Wie die Verwaltung zu dieser Annahme kommt wäre deutlich zu begründen.
  3. Es erschliesst sich mir nicht, warum man empfiehlt, der Windenergie auf Gemeindegebiet ca. 50 ha mehr Raum einzuräumen, als es eine Potentialflächenanalyse des Landes NRW, mit einer Fläche von 102 ha, vorsieht.
  4. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die damit verbundenen Einschränkungen von Lebensqualität und (wirtschaftlichen) Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Schlangen sind sehr oberflächlich analysiert und werden heruntergespielt.4.1 Die Zonen III. und IV. liegen innerhalb einer der für den Ort, die Naherholung und den Fremdenverkehr wichtigsten Sichtachsen überhaupt. Über die Grenzen OWL’s hinaus bekannte Fernblicke, ausgehend vom Bauerkamp in die Münsterländer Bucht, die Sennelandschaft sowie auf die Gemeinde Schlangen und die Städte Bad Lippspringe und Paderborn werden unwiederbringlich zerstört.4.2 Alle Zonen zerstören deutlich die Sichtachse, ausgehend von Paderborn und Benhausen aus, auf den für OWL charakteristischen Übergangsbereich von Teutoburger Wald und Eggegebirge. Es handelt sich hierbei um eine Sichtachse und einen Landschaftsbereich von überregionaler Bedeutung. Die „Sichel“, die durch die beiden Mittelgebirge im Bereich Schlangen markiert wird, ist ein Marken- und Kennzeichen für den Ostrand der Münsterländer Bucht, der sowohl aus historischen als auch klimatischen Gründen entscheidend für die Siedlungsgeschichte in West- und Mitteldeutschland ist.4.3 Alle Zonen haben einen massiven Einfluss auf das bislang intakte und überregional beliebte Wanderwegenetz in der Gemeinde Schlangen. Zu jeder Jahreszeit kommen Besucher aus Nah und Fern in die Gemeinde Schlangen, um auf den Wanderwegen, die sich im Einflussbereich der Zonen I. bis V. befinden, zu erholen, zu entspannen, die Natur zu erleben und sich mit Themen der Umweltbildung zu befassen. Zu den Wanderwegen, die in Gänze durch die Errichtung der von Windkraftanlagen ihre Attraktivität verlieren, gehören, ausgehend vom entsprechenden Wanderparkplatz:Rundwanderwege Hassel Holz: A2 und A5
    Rundwanderwege Langes Tal: A1 und A2
    Rundwanderwege Noaks Pumpe: A1 und A3
    Rundwanderwege Bauerkamp: A1, A3 und A4
    Der S-Rundwanderweg um die Gemeinde SchlangenWeitere massiv betroffene Wanderwege des Naturparks, vom Teutoburger Wald Verein und des Eggegebirgsvereins sind der Klimaerlebnispfad Lippspringer Wald, die Wege Raute, Kreis und I.Der für die Gemeinde Schlangen sehr bedeutsame S-Rundwanderweg verliert darüber hinaus sein Potential zukünftig ein mal vom Deutschen Wanderverband als Qualitätsweg ausgezeichnet zu werden.

    Insgesamt sind vom Schlänger Wanderwegenetz ca. 120 km Wanderwege betroffen, was ca. 50% des Gesamtwegenetzes entspricht.

    Mit der „Fürstenroute“ ist auch eine überregional bekannte Radroute betroffen, bei der sich auf 144 km Länge die Sehenswürdigkeiten im Kreis Lippe erschliessen lassen. Für den betroffenen Abschnitt werden die charakteristischen Sichtachsen und Fernblicke zerstört.

    Im Zusammenhang mit dem Wanderwegenetz und der potentiellen Errichtung von Windkraftanlagen muss hinterfragt werden, ob ausreichend Abstand zu den offiziell ausgewiesenen Wanderwegen vorgesehen ist um die Sicherheit der Wanderer und Radfahrer zu gewährleisten. Erst kürzlich hat ein Ereignis im Paderborner Land gezeigt, dass Windkraftanlagen unter Umständen extremen Witterungsereignissen nicht standhalten können und ein erhöhtes Gefahrenpotential entsteht. Da in Zukunft aufgrund des Klimawandels mit einer deutlichen Zunahme an extremen Witterungsereignissen zu rechnen ist, steigt das Gefahrenpotential deutlich.

  5. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft ist für die zur Empfehlung stehenden gesamten 152 ha „mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen“ und man spricht von einem „hohen Konfliktrisiko“, bei dem Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vorliegen. Die Maßnahmen zum Risikomanagement empfehlen daher eine Abschaltung der Windenergieanlagen zu bestimmten Zeiten. Für die Zonen I und II ist daher mit einer umfangreichen Abschaltung der Anlagen vom 01.04. bis 31.10. und für die Zonen III und IV vom 01.04. bis 30.04. sowie vom 15.07. bis 31.10. auszugehen. Die zu erwartenden, umfangreichen Abschaltungen haben Einfluss auf die Rentabilität der Windkraftanlagen und können unter Umständen dazu führen, dass die Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet ein Dasein als Industriebrachen führen. Hier steht der der Schaden an Landschaft und Natur in keinem Verhältnis zum möglichen Beitrag der Windkraftanlagen im Rahmen der Energiewende.

  6. Es ist gemeinhin bekannt, dass im Bereich Hohlsteinhöhle und Messerkerl Schwarzstorchhorste zu finden sind. Dieser Umstand ist meiner Einschätzung nach nicht mit der gebotenen Sorgfalt untersucht worden. Auch im Frühjahr 2016 war es dem interessierten Laien möglich, Schwarzstörche zu beobachten, die täglich abends aus dem Nahrungshabitat Senne zum einen über Oesterholz/Kohlstädt in das Revier Egge, Bereich Kohlstädt sowie über den Ortsteil Schlangen/ Dedingerheide (Bad Lippspringe) in das Revier Messerkerl fliegen. Da durch die Präsenz von Schwarzstorchhorsten umfangreiche Ausschlusskriterien erfüllt werden, ist hier doch zwingend wissenschaftlich fundiert nachzuarbeiten und dies entsprechend bei einer Entscheidung zu berücksichtigen.
  7. Ähnlich verhält es sich mit dem Rotmilan. Hier erschliesst sich dem Laien durch Beobachtungen, dass insbesondere Zonen III. und IV. von großer Bedeutung sind.
  8. Die Gemeinde Schlangen nimmt mit ihrer geographischen Lage am Ostrand der münsterländischen Bucht, im Übergangsbereich von Teutoburger Wald und Eggegebirge sowie im Übergangsbereich zwischen Hochfläche, Mittelgebirge und der fließgewässerreichen Tiefebene der Senne eine Sonderstellung ein.Das landschaftliche Ensemble und die daraus resultierende naturräumliche Ausstattung führen dazu, dass die Gemeinde Schlangen im Zentrum einer schützenswerten Landschaft liegt, die unter Berücksichtigung von Geologie, Geomorphologie und Biodiversität von internationaler Bedeutung und europaweit einzigartig ist. Grundsätzlich sollte im genannten Suchraum der Schutz der Landschaft und des Naturraums oberste Priorität genießen, um auch auf regionaler Ebene der globalen Verantwortung nachzukommen und der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Der Wert der Landschaft in der Gemeinde Schlangen ist nicht zuletzt durch eine Vielzahl bereits vorhandener Schutzgebiete, wie Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Bereiche zum Schutz der Natur, etc. gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung dieser ausgewiesenen Schutzgebiete und unter Einbeziehung der Präsenz zahlreicher Rote-Liste-Arten sowie im Suchraum nachgewiesener Schlüsselarten wie Rotmilan und Schwarzstorch, muss in Konsequenz grundsätzlich vom Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Schlangen abgesehen werden.Die vorliegende Artenvielfalt, die Präsenz der Schutzgebiete sowie die Siedlungsstruktur führen zu einer Reihe von Ausschlusskriterien für die Errichtung von Windkraft. In diesem Zusammenhang ist meiner Einschätzung nach unzureichend untersucht und dargestellt, welche Gebiete grundsätzlich, ohne die Ausweisung von Vorrangflächen, für die Errichtung von Windkraftanlagen in Frage kommen. Insbesondere unter Berücksichtigung der von mir dargestellten Punkte (5), (6) und (7) kann sich hier ein Bild ergeben, dass den Ratsmitgliedern ebenfalls vorgelegt werden sollte. Dieses Szenario scheint in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
  9. Es gilt noch einmal zu unterstreichen, dass das Gebiet der Gemeinde Schlangen, an der Nahtstelle zweier bedeutsamer Mittelgebirge und im Übergangsbereich zur Sennelandschaft, eine absolute Sonderstellung einnimmt und für zukünftige Entwicklungsperspektiven, unter Berücksichtigung von Naturschutz, Lebensqualität und Tourismus, eine Schlüsselposition einnimmt. Maßnahmen, die deutlich in das Landschaftsbild und die naturräumlichen Prozesse eingreifen, wie Beispielsweise die Errichtung von Windkraftanlagen, werden sich negativ auf zukünftige Entwicklungen auswirken bzw. diese völlig blockieren.Neben der Betrachtung von Landschafts- und Naturschutz im Rahmen der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft spielen natürlich auch Fragen zur Regionalentwicklung eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich bieten sich in der Gemeinde Schlangen nur beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie. Dies ist zum einen den landschaftlichen, insbesondere den geologischen und geomorphologischen, Gegebenheiten geschuldet, die vorhandene Fläche für Industrieansiedlungen limitieren. Im OWL weiten Kontext sollte dies aber auch keine größere Rolle spielen, da es letztendlich geeignetere und attraktivere Gebiete zur Gewerbe- und Industrieentwicklung gibt. Gewerbeansiedlungen im Bereich weniger flächenintensiver Unternehmen sind selbstverständlich möglich und positiv (z.B. IT und Dienstleistungsunternehmen). Der Gemeinde Schlangen kommt allerdings vorrangig eine grundlegende Bedeutung als „lebenswerter“ Wohnort für die Oberzentren Paderborn, Detmold und Bielefeld zu. Dies belegt auch die Entwicklung der Gemeinde, die aktuell entgegen dem demographischen Wandel läuft. Die Gründe liegen mit einer guten Verkehrsanbindung und insbesondere aufgrund des attraktiven und vitalen Wohnumfelds auf der Hand. Eingebettet in intakter Natur bietet die Gemeinde Schlangen alles, was beispielsweise für Fachkräfte ausschlaggebend ist, sich hier mit der Familie niederzulassen. Gebot sollte es bei der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Schlangen daher sein, spezialisierte Unternehmen anzusiedeln, insbesondere Flächen für Wohnbebauung bereitzustellen um das Wachstum zu fördern und eben das positive landschaftliche Umfeld zu erhalten. Die Ausweisung von Windkraftanlagen würde nicht nur mögliche Bebauungsflächen reduzieren, sondern einen massiven Einschnitt von Lebensqualität bedeuten. Der Verlust an Lebensqualität in der Gemeinde Schlangen würde dazu führen, dass Schlangen schon in kurzer Zeit von den Folgen des demographischen Wandels betroffen wäre, mit all seinen negativen Konsequenzen.Auf der anderen Seite bieten natürlich die Ausweisung eines Nationalparks Senne und die Wildnisgebiete OWL enorme Anreize und Chancen das Potential der Gemeinde zu fördern und zu entwickeln. Schon jetzt spielen Naherholung, Tourismus und Umweltbildung eine wichtige Rolle in der Gemeinde und in ihrem Umfeld. Beispielsweise zählen die Wanderwege in der Gemeinde Schlangen zu den attraktivsten in OWL. Windkraftanlagen würden diesen Stellenwert stark beeinträchtigen. Aber eine Fokussierung auf nachhaltigen Tourismus und Fremdenverkehr, insbesondere unter Berücksichtigung eines zukünftigen Nationalparks, bieten für die Gemeinde Schlangen als „Tor zum Nationalpark“ enorme Entwicklungspotentiale in den Bereichen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie und weiterer touristischer Infrastruktur. Die Lebensqualität in der Gemeinde wäre für die kommenden Generationen gesichert und wirtschaftliches Wachstum kann aktiv gefördert und sichergestellt werden. Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Entwicklung der Gemeinde Schlangen nur unter Bewahrung des aktuellen naturräumlichen Status quo in seiner jetzigen attraktiven Form möglich ist. Eine wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung eines Nationalparks Senne und der touristischen Inwertsetzung von Teutoburger Wald und Eggegebirge bietet zusätzlich Wachstumspotential, während die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet lediglich negative Effekte für Natur und Mensch bietet.In den letzten Jahren wurden in der Region beachtliche Fördermittel in die Entwicklung von Naturschutz, Umweltbildung und umweltverträglichem Tourismus investiert. Beispielhaft seien hier nur LEADER-Bewerbungen, EFRE Projekte, Landesgartenschau 2017, Dünen.Leben Augustdorf, Naturpark-Projekte und das europäische Wanderkompetenzzentrum genannt. Diese Projekte steigern die Attraktivität der Region und stärken den ländlichen Raum. Die Gemeinde Schlangen, das Tor zum Teutoburger Wald und Senne, kann bei ihrer Entwicklung von dieser strategischen Ausrichtung der Region enorm profitieren.Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Entwicklung der Gemeinde Schlangen nur unter Bewahrung des aktuellen naturräumlichen Status quo in seiner jetzigen attraktiven Form möglich ist. Eine wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung eines Nationalparks Senne und der touristischen Inwertsetzung von Teutoburger Wald und Eggegebirge bietet zusätzlich Wachstumspotential, während die Ansiedlung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet lediglich negative Effekte für Natur und Mensch bietet.In diesem Zusammenhang scheint in den Planungen der Einfluss auf die Lebensqualität und die Wachstums- und Entwicklungspotentiale der Gemeinde Schlangen nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein. Aufgrund der dargestellten Sonderstellung im naturräumlichen als auch im demographischen Bereich ist ein allgemeiner Vergleich mit andern Gebieten in der Bundesrepublik wenig aussagekräftig und der zu erwartende negative Einfluss auf die allgemeine Gemeindeentwicklung ist nicht nachhaltig untersucht worden.
  10. Für Teutoburger Wald, Eggegebirge und Senne ist im Rahmen von Gutachten eindeutig die Nationalparkwürdigkeit der genannten Gebiete belegt. Im Jahr 1991 beschloss der Landtag NRW einstimmig, die Senne als Nationalpark auszuweisen, falls die militärische Nutzung enden sollte. Dieser Beschluss ist weiter gültig und es ist bekannt, dass die britischen Streitkräfte OWL zeitnah verlassen werden. Die im Jahr 2010 gewählte und 2012 wiedergewählte NRW Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt die Senne als Nationalpark auszuweisen. Aktuell laufen große Anstrengungen des NRW Umweltministeriums, die zu diesem Ziel führen sollen.Bei einem Besuch in der Senne im Frühjahr 2015 hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bestätigt, dass der Nationalpark Senne kommen wird. Auch eine Stellungnahme von EUROPARC Deutschland e.V., dem Dachverband der nationalen Naturlandschaften, kommt in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Ergebnis: „Diese differenzierte und reich strukturierte, von unterschiedlichster Geologie geprägte Landschaft würde das Spektrum der deutschen Nationalparks um eine wertvolle Naturlandschaft bereichern und ergänzen. Dieses Ziel zu erreichen ist alle Anstrengungen wert und gibt der Landesregierung zur Erfüllung der Landtagsbeschlüsse „Nationalpark Senne“ eine besondere Aufgabe und Verantwortung.“Bei der Ausweisung der Senne als Nationalpark kommt der Gemeinde Schlangen, als flächenmäßig größtem Grundbesitzer am jetzigen Truppenübungsplatz, eine besondere Verantwortung zu. Insbesondere gilt es dabei zu berücksichtigen, dass eben die naturräumliche Verzahnung von Sennelandschaft mit Teutoburger Wald und Eggegebirge die vorhandene Biodiversität erst ermöglicht. Eine Errichtung von Windkraftanlagen in den Suchräumen in der Gemeinde Schlangen würde eine massive Beeinträchtigung dieser landschaftsräumlichen Verzahnung bedeuten und die natürlichen Prozesse nachhaltig beeinträchtigen, zerschneiden bzw. zerstören. In Verantwortung für den Erhalt dieses europaweit bedeutsamen Hotspots der Biodiversität sollte daher unbedingt von der Errichtung von Windkraftanlagen abgesehen werden, da diese dem erwähnten Landschaftsensemble einen irreparablen Schaden zuführen werden.Diese Umstände und insbesondere die Nationalparkplanungen sind im laufenden Verfahren nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden. Es sind ebenfalls massive negative Einflüsse auf die zukünftige Entwicklung der Region durch die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Schlangen zu erwarten.
  11. Neben der Sennelandschaft im Westen der Gemeinde Schlangen spielen auch die Buchenwälder im Osten des Gemeindegebiets und im Bereich Bad Lippspringe / Altenbeken eine besondere Rolle im Mosaik der Naturräume, denn dort entsteht aktuell im Rahmen des Projekts „Naturerbe Buchenwälder OWL“ ein Urwald. Ein Gebiet von ca. 2600 Hektar Rotbuchen-Wald ist aufgrund der nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung in einem so guten Zustand, dass das Land NRW diese Bereiche im Eggegebirge seiner natürlichen Entwicklung überlässt. Dort entsteht ein „Urwald von morgen“. Nordrhein-Westfalen, insbesondere Teutoburger Wald und Eggegebirge, sind Zentrum des natürlichen Rotbuchen-Vorkommens. Daher obliegt der Region eine besondere Verantwortung für dieses wertvolle Naturerbe. Für die Zukunft ist es denkbar und empfehlenswert, dass die Wildnisgebiete OWL eine Erweiterung des UNESCO Weltnaturerbe Buchenwälder bilden. Das Welterbekomitee der UNESCO hat 2011 auf seiner 35. Sitzung entschieden, die „Alten Buchenwälder Deutschlands“ als Erweiterung der Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten“ in die Welterbeliste aufzunehmen. Hierzu gehören beispielsweise die Buchenwälder im Nationalpark Kellerwald-Edersee (Hessen). Eine Erweiterung durch die Flächen in NRW wäre nicht nur logisch sondern konsequent. Die Anerkennung als Welterbestätte würde für die Gemeinde Schlangen und die Nachbarkommunen enorme regionalökonomische Entwicklungsperspektiven freisetzen. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Suchräumen in unmittelbarer Nähe der Wildnisgebiete würden dieser möglichen positiven Entwicklung allerdings massiv entgegenstehen und insbesondere die Suchräume III. und IV. werden eine Barrierewirkung vor diesem hoch sensiblen Bereich haben.In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass im laufenden Verfahren insbesondere die Bad Lippspringer Gebiete in der Darstellung in den Planungsmaterialien unzureichend ist. Würde man diese Gebiete ihrer Wertigkeit entsprechend der farblichen und inhaltlichen Darstellung der Gebiete im lippischen Bereich anpassen, würde sich daraus für den Betrachter eine völlig andere Wahrnehmung über den Einfluss der Zonen III. und IV. sowie ihrer Barrierewirkung ergeben. Es gilt hier auch anzumerken, dass bei Abständen zur Wohnbebauung entsprechende Abstände berücksichtigt und dargestellt wurden, dies aber bei Bebauung auf Bad Lippspringer nicht korrekt erfolgte.
  12. Die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Schlangen haben am 14.042016 den beschlossen, dass die von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschallpegel in den vorgesehenen Abständen zur Wohnbebauung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen. Sollte es in Zukunft dazu kommen, dass der Infraschallpegel durch Windkraftanlagen in Teilen der Gemeinde Schlangen überschritten wird, könnte die vom Gemeinderat ausgesprochene Garantie möglicherweise Ansprüche von Seiten geschädigter Bürger hervorrufen.
  13. Die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Schlangen haben am 14.04.2016 beschlossen, dass „nach heutigem Stand der Wissenschaft Windkraftanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben.“ Es gibt keine wissenschaftlichen Aussagen, die diese Annahme bestätigen. Im Gegenteil, jüngste Untersuchen belegen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit durch Windkraft. Sind diese neuen Erkenntnisse bereits berücksichtigt? Sollte sich der Verdacht von negativen Einflüssen in Zukunft wissenschaftlich belegen, könnte die vom Gemeinderat ausgesprochene Garantie möglicherweise Ansprüche von Seiten geschädigter Bürger hervorrufen.
  14. Die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Schlangen haben am 14.04.2016 beschlossen, dass ein Wertverlust von Immobilien / Grundstücken bei dem vorliegenden Planungsstand nicht mehr erwartet wird. Sollte sich in Zukunft ein Wertverlust von Grundstücken und Immobilien, zurückzuführen auf die Windkraftanlagen, belegen lassen, könnte die vom Gemeinderat ausgesprochene Garantie möglicherweise Ansprüche von Seiten geschädigter Bürger hervorrufen.
  15. Die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Schlangen haben am 14.04.2016 beschlossen, dass vor dem Hintergrund der durch die Vergrößerung der Abstände von den Wohnsiedlungsbereichen /-flächen auf 1.000 m konkretisierten Kulisse die befürchteten Wirkungen auf das Landschaftsbild und die Naherholung nicht mehr in einer grob verunstaltenden und ästhetischer Hinsicht unangemessenen Weise erwartet wird. Diesem Beschluss und der zugrundeliegenden Annahme ist deutlich zu widersprechen. Wie bereits in (4) ausgeführt sind durch die potentielle Errichtung von Windkraftanlagen in den vorgeschlagenen Zonen massiv verunstaltende Wirkungen zu erwarten. Darüber hinaus ist die in der Sitzung am 05.04.2016 durch das Planungsbüro dargestellte Sichtweise, dass aufgrund des Höhenprofils es bei einer potentiellen Errichtung von Windkraftanlagen in der Zone III. und IV. zu keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (vgl. Folie Landschaftsbildbewertung) kommt, schlichtweg falsch. Die Betrachtung der Ästhetik und einer möglicherweise verunstaltenden Wirkung hat aus Sicht des Ortskerns zu erfolgen und nicht aus der Vogelperspektive. Eine Betrachtung aus dem Sichtfeld des Ortskerns führt eben dazu, dass Windkraftanlagen in den Zonen III. und IV. eine massive Sichtbarriere im Bereich des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes vor dem dahinter gelagerten natürlichen Waldflächen bildet. Eben dieser Betrachtungswinkel, auf die Mittelgebirgszüge mit vorgelagertem Offenland und den Waldflächen in den Kammlagen, ist das, was den ästhetischen Wert der Landschaft in der Gemeinde Schlangen kennzeichnet.

Aus den dargestellten Gründen widerspreche ich der 14. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Schlangen, da diese die wichtigste Resource der Gemeinde, die Naturlandschaft, und somit sämtliche Entwicklungsperspektiven für die Gemeinde Schlangen zerstören würde sowie nicht alle aus der Errichtung von Windkraftanlagen resultierenden Folgen möglichst sorgfältig und nach neuestem Stand der Wissenschaft untersucht worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Schwarze

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