Bürgerhaus: Nun der Tod durch die Hintertür [Update: Nein]

Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung macht das Bürgerhaus für größere Veranstaltungen unbrauchbar.

In der Sitzung am 27.06.19 soll der Rat der Gemeinde Schlangen Änderungen an der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus beschliessen. In der Beschlussvorlage heisst es: „Die Jugendarbeit wird ab dem 01.07.2019 im Bürgerhaus untergebracht. Die Nutzung der Bühne und des Raumes 03 sind dann für private Veranstaltungen nicht mehr möglich.“

Bei Raum 03 handelt es sich um den größeren Teil des Saales vor der Bühne. Wenn dieser Raum sowie die Bühne nicht mehr zur Verfügung stehen, ist das Bürgerhaus für größere Veranstaltungen, für die es ja gedacht ist, nicht mehr zu gebrauchen. Konzerte, Bühnenstücke etc. sind dann nicht mehr möglich. Die bislang spärliche Vermietung wird weiter sinken, wenn sich die Kapazität, wie durch den Beschluss vorgesehen, mehr als halbiert.

Bereits vor einigen Jahren sollte das Bürgerhaus auf Empfehlung der Verwaltung und nach Beschluss des Rates gänzlich umgenutzt werden. Proteste zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sowie ein Bürgerbegehren haben dies verhindert. Anschliessende Gespräche der Bürgerinitiative, die gegenüber der Verwaltung Maßnahmen zur Auslastungssteigerung vorgeschlagen hatte, verliefen ergebnislos. So wurde beispielsweise das Angebot der Initiative, ehrenamtlich eine zeitgemäße Homepage inkl. eines Online-Buchungssystems zur besseren Vermarktung zu erstellen, abgelehnt. Seitdem sind weitere Bemühungen seitens der Verwaltung, das Bürgerhaus besser zu vermarkten, nicht bekannt.

Nun offensichtlich aber ein neuer Vorstoß der Verwaltung, sich des Bürgerhauses in seiner angedachten Form zu entledigen.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich „privat“? Sind eine Veranstaltung der Schule oder von Vereinen davon ebenfalls betroffen? KiTa Flohmarkt und Hochzeiten – alles passé? Oder kann in so einem Fall die Jugendarbeit temporär die Räume doch freigeben? So wie es vor vielen Jahren bereits problemlos möglich war?

Hat man wirklich alle Szenarien geprüft, oder gibt es vielleicht bessere Optionen? Sind durch die zukünftige Nutzung der Jugendarbeit unumkehrbare Baumaßnahmen vorgesehen? In diesem Zusammenhang wären auch Informationen zu Platzbedarf und Angebotskonzepten der Jugendarbeit möglicherweise von öffentlichem Interesse.

Eine Nutzung von Bühne und Raum 3 durch die Jugendarbeit, die keine Optionen für eine Gesamtnutzung des Bürgerhauses zulässt, ist jedenfalls nicht akzeptabel.

Aber manch einer wird denken „Ziel endlich erreicht“ 🙁

Update nach der Ausschusssitzung vom 6. Juni 2019:

Erstmal Entwarnung beim Thema Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, die nicht privat und nicht-öffentlich sind, kann weiterhin das gesamte Bürgerhaus inkl. Raum 3 und Bühne genutzt werden. Die Jugendarbeit kann dann temporär „entfernt“ werden. Bei der Definition um privat und nicht-öffentlich werden sich in Zukunft aber sicher noch die Geister scheiden. Ist ein KiTa-Flohmarkt nun privat oder öffentlich? Ich weiss es nicht 😉

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