Verwarngeld für verkehrssicheres parken

Heute war lustige Post im Briefkasten 😉 Während die Kinder auf dem Rennekamp fast täglich Drogentütchen finden, kümmert sich das Ordnungsamt um die wirklich wichtigen Themen.

Ich bin mit dem Verwarngeld nicht einverstanden! Warum? Darum:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen im Schreiben vom 19. Juni 2019 dargelegte Ordnungswidrigkeit erkenne ich nicht an.

Begründung:

Die verkehrliche Situation an der Paderborner Straße zwingt Fahrzeughalter dazu, beim Parken auf Teile des Gehwegs auszuweichen, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Wie Ihnen sicher bekannt ist handelt es sich bei der Paderborner Straße um eine hochfrequentierte innerörtliche Straße, bei der neben normalen Kraftfahrzeugen auch viele Busse und LKWs die Straße nutzen. Insbesondere im Streckenabschnitt zwischen den Hausnummern 2 und 15 kommt es tagtäglich zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Immer wieder müssen PKW, LKW oder Busse stoppen, bzw. auf die Geh- und Radwege ausweichen, da beispielsweise bei entgegenkommendem Bus- und LKW-, Bus- und RTW-, Bus- und Transportfahrzeug-, LKW- und LKW-Verkehr, etc. die breite der Straße nicht ausreichend ist. Für Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug auf den gekennzeichneten Parkflächen entlang der Paderborner Straße abstellen hat dies die Konsequenz, dass sie beim verlassen der Fahrzeuge einer extremen Gefährdung ausgesetzt sind, wenn z.B. Busse (z.T. mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit) nur wenige Zentimeter an Personen „vorbeirasen“. Um ein halbwegs sicheres Verlassen der Fahrzeuge zu gewährleisten, muss quasi jeder Fahrzeughalter sein Fahrzeug zum Teil auf dem Gehweg parken. Des weiteren würde man, wenn man Fahrzeuge „ordnungsgemäß“ in den gekennzeichneten Flächen abstellt, das Gefahrenpotential für den fließenden Verkehr weiter erhöhen, da es einfach zu eng ist. In den vergangenen Jahren ist es aus diesen Gründen sehr häufig vorgekommen, dass es bei geparkten PKW, aber auch im fliessenden Verkehr, zu Fahrzeugberührungen kam, die in Unfälle mit Personenschäden, und insbesondere zu abgefahrenen Spiegeln geführt haben. Ich habe bereits im April 2016 auf dieses Thema hingewiesen und die Verwaltung entsprechend informiert.

Bei dem konkreten Vorwurf der Ordnungswidrigkeit kommen weitere Gründe hinzu: Als Anwohner muss man manchmal auch Einkäufe oder sonstige Güter aus dem PKW entladen. Dann ist es überhaupt nicht anders machbar als möglichst weit rechts zu parken, um den fliessenden Verkehr oder sich selber nicht zu gefährden. Auch um das Fahrzeug vor Schäden durch den fliessenden Verkehr zu schützen, ist es ratsam, möglichst weit rechts zu parken. Ich bin stets bemüht dem Fuß- und Radverkehr genügend Raum zu lassen. Bei der auf dem Foto abgebildeten Situation sind dies ca. 1,45 Meter. Dies ist mehr, als an manchen Stellen im erwähnten Streckenabschnitt, wo beispielsweise Gewerbetreibende Dekorationen auf dem Gehweg installiert haben. Ein weiteres Gefährdungspotential für das ruhende Fahrzeug durch fliessenden Verkehr ergibt sich in den Abendstunden, da, wie Sie auf dem von Ihnen beigefügten Bild erkennen, die Straßenbeleuchtung auf Höhe Paderborner Straße 11 seit mehreren Monaten defekt ist. Für Verkehrsteilnehmer, die näher zur Straße parken, kommt noch der unglückliche Umstand hinzu, dass bei Niederschlagsereignissen die Gosse durch ständig verstopfte Gullis überläuft und die PKW-Halter beim Verlassen des Fahrzeugs bis zum Knöchel im Wasser stehen. Entsprechende Hinweise und aus den Verstopfungen resultierende Gefahrenpotentiale für den Straßenverkehr habe ich den Gemeindewerken Schlangen mehrfach gemeldet (z.B. Juni 2018, März 2019).

Es ist sehr zu bedauern, dass Anwohner, die durch ihr rücksichtsvolles Parken einen Beitrag zur Verkehrssicherheit an der Paderborner Straße leisten, dafür durch die Gemeindeverwaltung bestraft werden. Hier sind dringend ein Umdenken bzw. verkehrstechnische Verbesserungen notwendig. Diese sollten im Dialog mit den Anwohnern und den Gewerbetreibenden erarbeitet werden, da die offensichtlichen Gefahren und Probleme den Mitarbeitern der Verwaltung anscheinend nicht bekannt sind. Ich lade Sie und Ihre Mitarbeiter gerne ein, die Situation im erwähnten Streckenbereich einmal für 2 Stunden zu beobachten. Sie werden über die Gefahrensituationen und die Nötigung zum möglichen Parkverstößen überrascht sein. Mein dringender Appell an Verwaltung und Politik daher, die verkehrliche Situation im Bereich Paderborner Straße neu zu bewerten und ggf. Maßnahmen wie eine Tempo 30 Zone zu prüfen. Eine entsprechende Anregung nach § 24 Abs. 1 GO NRW, § 5 Abs. 1 HS Gemeinde Schlangen an den Rat der Gemeinde Schlangen werde ich zeitnah auf den Weg bringen.

Eine ernstzunehmende Vorwarnung?

Abschliessend möchte ich noch auf eine „Einmalige Verwarnung ohne Erhebung eines Bußgeldes“ eingehen, die ich am 11. Juni 2019 an meinem PKW vorfand. Aufgrund der nun zugestellten Verwarnung und der Erhebung eines Verwarngeldes muss ich davon ausgehen, dass der Zettel durch das Ordnungsamt angebracht wurde. Aufgrund der Tatsache, dass auf dem Zettel der Hinweis stand, dass die Fläche ausschliesslich für Elektroautos reserviert sei und der Zettel aufgrund eines markanten Rechtschreibfehlers keinen behördlichen Eindruck vermittelt, fällt es dem Bürger schwer, diese Nachricht ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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