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Geplante Windenergieanlagen dürfen im Jahr nur 5 Monate betrieben werden

Die Abstimmung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Schlangen zum Thema Windenergie rückt näher. Auf der Homepage der Gemeinde Schlangen sind im Ratsinformationssystem die Beschlussvorlage und entsprechende Anlagen öffentlich zugänglich. Die Anlagen umfassen dabei stolze 633 Seiten. Ein Gesamtopus, das am Ende die Ausweisung von insgesamt 151,2 ha Konzentrationsflächen für Windenergie, verteilt auf 5 Zonen, vorschlägt. Wer sich die Mühe macht und sich wirklich alles durchliest, wird sich am Ende wahrscheinlich verwundert die Augen reiben. Selbst beim überfliegen der Seiten, stößt man auf so manche Kuriosität.

Mein persönliches Fazit:

(1) Die empfohlenen 151,2 ha sind immer noch entschieden zu viel. Bei dieser Größe ist meiner Einschätzung nach zunächst grundsätzlich mit einer Anzahl von 15 bis 20 Windkraftanlagen zu rechnen. Zu hinterfragen wäre, warum man empfiehlt der Windenergie auf Gemeindegebiet mehr Raum einzuräumen, als es eine Potentialflächenanalyse des Landes NRW, mit einer Fläche von 102 ha, vorsieht.
(2) Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die damit verbundenen Einschränkungen von Lebensqualität und (wirtschaftlichen) Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Schlangen sind, gelinde gesagt, sehr oberflächlich analysiert und werden heruntergespielt. Insbesondere Aussagen zu Sichtachsen, Kammlagen, Naherholung und Wanderwegenetz sind unvollständig und zum Teil fehlerhaft.
(3) Richtig interessant wird es dann bei den „Belangen zur Umwelt“. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft ist für die zur Empfehlung stehenden gesamten 152 ha „mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen“. Im Amtsdeutsch spricht man auch von einem „hohen Konfliktrisiko“, bei dem Anhaltspunkte für ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vorliegen. Die Maßnahmen zum Risikomanagement empfehlen daher eine Abschaltung der Windenergieanlagen zu bestimmten Zeiten. Für die Zonen I und II ist daher mit einer umfangreichen Abschaltung der Anlagen vom 01.04. bis 31.10. und für die Zonen III und IV vom 01.04. bis 30.04. sowie vom 15.07. bis 31.10. auszugehen.

Heisst also: Man will bis zu 200 Meter hohe Windkraftanlagen errichten, die 7 Monate im Jahr nicht betrieben werden dürfen und deren einzige Aufgabe in diesem Zeitraum darin besteht (entgegen der Meinung der Planer) das Landschaftsbild und die Gemeindeentwicklung nachhaltig negativ zu beeinflussen.

Ganz abgesehen von den umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt, die notwendig sind, um die Anlagen überhaupt zu errichten…

Was ein Irrsinn!

„Wenn man es wirklich will, dann lässt sich eine negative Entwicklung durch Windkraft für die Gemeinde Schlangen verhindern. Mit Mumm und Rückgrat von Seiten des Rates lassen sich Windkraftanlagen in Schlangen verhindern.“

PS: Und jetzt bitte nicht mit dem Argument kommen, dass man ja Konzentrationsflächen ausweisen müsse, um einen Wildwuchs zu verhindern. Was man muss, ist, den gesunden Menschenverstand einzuschalten! Wo etwas beim besten Willen keinen Sinn macht, muss man es auch lassen.

PPS: 266 der 633 Seiten behandeln übrigens die 435 bei der Gemeinde eingegangenen Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern, in denen fast durchweg Bedenken und Ablehnung zu Windkraftanlagen zum Ausdruck gebracht werden.

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